computergestützte Finanzbuchhaltung

computergestützte Finanzbuchhaltung
1. Begriff: Computergestütztes  Administrationssystem ( Computersystem) zur Verwaltung und Darstellung der finanziellen Beziehungen einer Unternehmung mit ihrer Umwelt und den daraus resultierenden Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse sowie deren Buchung auf Bankkonten. Traditionelles Anwendungsgebiet der  betrieblichen Datenverarbeitung mit Massenverarbeitung und hohem Standardisierungsgrad, daher starke Rationalisierungsvorteile.
- 2. Teilbereiche: a) Hauptbuchhaltung: Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung, Rechnungsprüfung, Sachkontenbuchhaltung sowie die Ermittlung von Jahresabschluss, Steuern und die Berichtserstellung. Komfortable Systeme ermöglichen auch Mandantenführung und Konzernkonsolidierung.
- b) Nebenbuchhaltungen: Bes. computergestützte  Anlagenbuchhaltung,  computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung, Materialbuchführung, Betriebsbuchhaltung. Es besteht die Tendenz, zusätzliche Nebenbuchhaltungen aufzubauen und lediglich verdichtete Sammelbuchungen automatisch an die Hauptbuchführung weiterzuleiten, begründet im zunehmenden  Dialogbetrieb und Dezentralisierung der Datenverarbeitung.
- 3. Voraussetzung:  Datenintegration bez. der Teilgebiete auf Basis eines  Datenbanksystems; dies gilt ebenso für die Verbindung zu anderen Anwendungskreisen, z.B. zur computergestützten Kosten- und Leistungsrechnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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